Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus

Das Kabinett unter Vorsitz von Ministerpräsident Dietmar Woidke hat am 17.03.2020 die Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Woidke: „Die gestern mit der Bundeskanzlerin und den anderen Bundesländern einvernehmlich getroffenen Festlegungen dienen einem Ziel: Die Ausbreitung des Virus muss verlangsamt werden, damit unser Gesundheitssystem weiterhin alle Erkrankten versorgen kann.“

Pressemitteilung der Staatskanzlei


SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

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